Psychotherapie konkret
Was ist Verhaltenstherapie?
Verhaltenstherapie ist eine der großen „Schulen“ in der Psychotherapie, die von den Leistungserbringern anerkannt wird und auf Grundlage wissenschaftlicher Evidenz erwiesenermaßen messbare Ergebnisse und Verbesserungen in der Behandlung psychischer Erkrankungen erzielt. Dabei bedient sie sich insbesondere verhaltensbezogener sowie kognitiver Interventionen mit dem Ziel, langfristig Veränderungen im Verhalten, kognitive Umdenkprozesse sowie kognitive Neustrukturierungen zu erreichen.

Was ist Verhaltenstherapie?
Verhaltenstherapie ist eine der großen „Schulen“ in der Psychotherapie, die von den Leistungserbringern anerkannt wird und auf Grundlage wissenschaftlicher Evidenz erwiesenermaßen messbare Ergebnisse und Verbesserungen in der Behandlung psychischer Erkrankungen erzielt. Dabei bedient sie sich insbesondere verhaltensbezogener sowie kognitiver Interventionen mit dem Ziel, langfristig Veränderungen im Verhalten, kognitive Umdenkprozesse sowie kognitive Neustrukturierungen zu erreichen.


Ablauf & Kosten
Verhaltenstherapie besteht typischerweise aus einer probatorischen Phase und einer Psychotherapiephase. Die probatorische Phase setzt sich aus drei psychotherapeutischen Sprechstunden sowie zwei probatorischen Sitzungen zusammen. Diese dienen insbesondere dazu, eine Diagnose zu stellen, einen Behandlungsplan abzuleiten sowie die Patient*innen-Therapeut*innen-Beziehung im Hinblick auf Belastbarkeit und Eignung zur Zielerreichung der Patient*innen zu bewerten.
Daran schließt sich die Psychotherapiephase an, die sich in eine Kurzzeit- und eine Langzeittherapie unterteilen lässt. Bei der Kurzzeittherapie stehen den Versicherten typischerweise 24 Sitzungen zur Verfügung; eine Langzeittherapie ermöglicht insgesamt 60 bis zu 80 Sitzungen, jeweils mit einer Dauer von 50 Minuten.
In den meisten Fällen ist die Kurzzeittherapie seitens der Beihilfestellen sowie einiger privater Krankenkassen pauschal genehmigt – eine vorherige Klärung mit den jeweiligen Leistungserbringern wird dennoch dringend empfohlen. Eine Langzeittherapie ist mit Ausnahme weniger privater Krankenkassen grundsätzlich antrags- und gutachterpflichtig.

Ablauf & Kosten
Verhaltenstherapie besteht typischerweise aus einer probatorischen Phase und einer Psychotherapiephase. Die probatorische Phase setzt sich aus drei psychotherapeutischen Sprechstunden sowie zwei probatorischen Sitzungen zusammen. Diese dienen insbesondere dazu, eine Diagnose zu stellen, einen Behandlungsplan abzuleiten sowie die Patient*innen-Therapeut*innen-Beziehung im Hinblick auf Belastbarkeit und Eignung zur Zielerreichung der Patient*innen zu bewerten.
Daran schließt sich die Psychotherapiephase an, die sich in eine Kurzzeit- und eine Langzeittherapie unterteilen lässt. Bei der Kurzzeittherapie stehen den Versicherten typischerweise 24 Sitzungen zur Verfügung; eine Langzeittherapie ermöglicht insgesamt 60 bis zu 80 Sitzungen, jeweils mit einer Dauer von 50 Minuten.
In den meisten Fällen ist die Kurzzeittherapie seitens der Beihilfestellen sowie einiger privater Krankenkassen pauschal genehmigt – eine vorherige Klärung mit den jeweiligen Leistungserbringern wird dennoch dringend empfohlen. Eine Langzeittherapie ist mit Ausnahme weniger privater Krankenkassen grundsätzlich antrags- und gutachterpflichtig.
Auch wenn einige gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten eine außervertragliche Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren anbieten, möchte ich explizit darauf hinweisen, dass eine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren bei mir aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist.
